Rentnern muss allerdings klar sein: Altersbezüge sind wie andere Einkünfte auch einkommensteuerpflichtig. Es gibt aber Freibeträge, für die keinerlei Einkommensteuer anfällt. Aktuell liegt der sogenannte Grundfreibetrag bei 10.908 Euro. Im kommenden Jahr steigt er auf 11.604 Euro.
Herr: es ist Zeit. Der Sommer war sehr groß.
Leg deinen Schatten auf die Sonnenuhren,
und auf den Fluren laß die Winde los.
Befiehl den letzten Früchten voll zu sein;
gib ihnen noch zwei südlichere Tage,
dränge sie zur Vollendung hin und jage
die letzte Süße in den schweren Wein.
Wer jetzt kein Haus hat, baut sich keines mehr.
Wer jetzt allein ist, wird es lange bleiben,
wird wachen, lesen, lange Briefe schreiben
und wird in den Alleen hin und her
unruhig wandern, wenn die Blätter treiben.
(Rainer Maria Rilke)