Der Vorstand
wünscht unseren Mitgliedern und Lesern
eine besinnliche Adventszeit und eine
 
Weihnachtsbild
 
Frohe Weihnacht
 

Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind Rentnerinnen und Rentner immer dann, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt.

  • 2024 liegt dieser für Alleinstehende bei 11.784 Euro, für Verheiratete bei 23.568 Euro.
  • 2025  gelten höhere Grundfreibeträge von 12.096 Euro beziehungsweise 24.192 Euro bei Verheirateten

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